Wie werden Mieteinkünfte bzw. der Besitz einer Immobilie der Ehefrau im Ausland (Brasilien) in Steuererklärung angegeben?

1 Antwort

Da die Frau in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist sie in Deutschland unbeschränkt - also mit ihren Welteinkünften - steuerpflichtig. Das schließt natürlich auch brasilianische Mieteinkünfte ein.

Es handelt sich hier um ausländische EInkünfte nach § 34d Nr. 7 EStG.

Da es kein DBA gibt, muss die Doppelbelastung mit nationalen Mitteln gemildert werden. Das geschieht nach § 34c EStG.

Wahlweise geschieht das durch die Anrechnung der brasilianischen Steuer auf die deutsche Steuer, die auf diese ausländischen Einkünfte entfällt - oder aber durch den Abzug der ausländischen Steuer von den ausländischen Einkünften (lex specialis zu § 12 Nr. 1 EStG).

Zu beachten ist, dass die Einkünfte nach deutschen Vorschriften zu ermitteln sind. Das bedeutet, dass man nicht einfach den brasilianischen Wert übernehmen kann, sondern eine eigene Überschussermittlung anfertigen muss. Beispielsweise sind 2% Abschreibung anzusetzen, egal wie hoch der Abschreibungssatz im brasilianischen Einkommensteuerrecht ist.

Was ihr seit 2012 gemacht habt, ist noch keine Steuerhinterziehung, da es am Vorsatz mangelt. Es ist aber eine leichtfertige Steuerverkürzung, denn ihr hättet euch erkundigen können.

Die Einkünfte sind gemäß § 153 (1) AO nachzuerklären.