Elektronikversicherung auf Mieter umlegen?

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Die Elektronikversicherung (früher: Schwachstromversicherung) ist keine der unter § 2 Ziff. 16 Betriebskostenverordnung aufgeführten Sachversicherungen. Sie könnte allenfalls im MV als Sonstige Betriebskosten (§ 2 Ziff. 17) gesondert und namentlich aufgeführt sein. Dies ist bei Dir angabegemäß nicht der Fall.

Das Kammergericht Berlin hat (KG Berlin 8. Zivilsenat, Az. 8 U 167/09 v. 28.06.2010) im Rahmen eines sehr umfangreichen Urteils in anderer Sache ebenfalls die Zuordnung der Elektronikversicherung zu Ziff. 16 abgelehnt. Siehe im Urteil z. B. unter Teilziffer 92:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=KORE218022010%3Ajuris-r01&documentnumber=7&numberofresults=3172&showdoccase=1&doc.part=L&paramfromHL=true

Elektronikversicherung vielleicht in Richtung Überspannungsschutz bei Unwettern, scheint mir aber trotzdem ein wenig überhöht. Nach meiner Meinung hätten die Mieter vorher zustimmen müssen, aber man muss auch sehen was in den Mietverträgen steht.

In der aktuellen Betriebskostenverordnung sind alle Nebenkosten aufgeführt, die der Vermieter abrechnen darf, sofern sie ( regelmäßig ) angefallen sind. Der Vermieter muss alle Kosten belegen können. Also Rechnungskopie / Versicherungspolice anfordern und um Erklärung bitten. Gleichzeitig schauen, was im Mietvertrag geregelt ist. Während meiner Tätigkeit als Vermieter / Verwalter habe ich jedoch noch nie eine entsprechende Versicherung zu sehen bekommen.