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Einbauküche planenSollte man die Einbauküche über die Wohngebäude- oder die Hausratversicherung versichern?
In welche Versicherung gehört die Einbauküche?
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
egal ob einbau oder nicht. bei der gebäudeversicherung werden nur die sachen ersetzt die FEST mit dem haus verbunden sind. da gehört die einbauküche jedenfalls nicht zu.
bei der hausratversicherung gehören alle möbel dazu die sich IM haus befinden. damit sind sie dann auch ausreichend versichert. die gebäudeversicherung würde zum beispiel einen heizung im schadensfall ersetzen, oder einen kamin,heizungsrohre,fussbodenheizung.
möbel sind daher leicht zu entfernen, auch wenn sie an den wänden verankert sind.
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4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Hallo Gerdex. Ob die Einbauküche nun in der Wohngebäude- oder in der Hausratversicherung berücksichtigt werden soll, ist leider nicht ganz einfach. Grundsätzlich ist die Mitversicherung in der Wohngebäudeversicherung zwar vom Beitrag her günstiger, beachten sollte man aber, dass die Küche dann nicht gegen den Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl versichert ist. Da die Vandalismusschäden in den letzten Jahren immer mehr zunehmen, wäre eine Absicherung der Einbauküche über die Hausratversicherung ratsam. Der Wert der Küche muss jedoch bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Da man bei der Hausratversicherung ja immer das Problem der Unterversicherung hat, ist eine Versicherung bei der Wohngebäudeversicherung von Vorteil, da dann die Unterversicherung bei Schadensregulierung geringer ausfällt. Die Vandalismus Argumentation wird häufig von Versicherungs-Onkeln benutzt. Versichern sollte man eigentlich nur das was einen ruinieren kann. Vandalismus bei einem Einbruch kann das selten, es sei denn der Einbrecher steckt die Bude an. Aber dafür gibt es ja die Feuerversicherung fürs Gebäude.
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Antwort von RGellermann 02.04.2010
Hausrat oder Wohngebäude, die Küche stellt im Leistungsfall immer einen Streitpunkt dar. So wie ich in der Schule gelernt habe ist einen Küche nach maß, d.h. genau auf den Küchenraum abgestimmt und nicht für anderer Wohnungen geeignet zum Wohngebäude zu rechnen. Ist die Küche über von der Stange zusammengestllt und kann diese theoretisch in einer anderen wieder Aufgebaut werden stellt sie Hausrat dar. Bei Mietwohnungen muss auch die Frage gekärt werden, wer die Küche eingebracht hat, Mieter oder Vermieter.... Ähnliches Probleme stellen Teppich, Laminat, etc. dar, pauschale Aussagen sind hier leider nicht möglich, der Einzelfall muss geprüft werden Werbung durch Support gelöscht
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Antwort von Endless 18.01.2010
meines wissens gehört eine einbauküche zum HAUSRAT aber man kann ja sicherlich auch bei der wohngebäude versicherung nachfragen... oder gut recherchieren
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