Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte. 

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief. 

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro ! 

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann. 

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre. 

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

Gebäudeversicherung, Miete, Mietrecht, Versicherung, Wohngebäudeversicherung, Schaden
Leitungswasserschaden

Hallo ich habe folgende Frage. Vor wenigen Tagen ging mein Geschirrspüler kaputt (Pume und Eletronik). Der Grund für diesen Schaden war ein verkalktes Ventil am Wasserhahn, sodass der Geschirrspüler während des laufenden Programmes kein Wasser mehr bekam, da das Ventil nicht mehr öffnete und kein Wasser durchließ. Der Defekt stellte sich während des laufenden Programmes nach ca. 25-30 Minuten ein. Ich nahm ein lautes Geräusch im Inneren de Geschirrspülers wahr und stellte diesen daraufhin sofort ab. Ein von mir gerufener Maschinenmonteur stellte am nächsten Tage fest, dass kein Wasser mehr aus dem Wasseranschluss an der Wand kommt und dies dadurch den Schaden am Geschirrspüler verursacht habe. Ich habe meinen Vermieter daraufhin angesprochen, dass ein Mangel an meiner Wasserleitung/Wasserhahn vorliegt und er schickte für die Behebung des Schadens einen Monteur vorbei. Dieser stellte nun fest, dass das Ventil des Wasserhahnes, wo mein Geschirrspüler angeschlossen war, total verkalkt und somit fest war und deshalb kein Wasser mehr durchgelassen hat. Nun habe ich nach Behebung des Schadens am Wasserhahn, meinen Vermieter angeschrieben, m.d.B., den entstandenen Schaden am Gesirrspüler zu übernehmen und dies über die Wohngebäudeversicherung zu regulieren. Schaden ca. 130,-€. Meine eigene Hausratversicherung übernimmt diese Schadensregulierung nicht und verwies mich an meinen Vermieter bzw. dies über dessen Wohngebäudeversicherung regulieren zu lassen. Nun habe ich Antwort vom Vermieter erhalten und mein Antrag auf Regulierung des Schadens wurde abgelehnt. Begründung: 1. Es liege in vorliegend Fall keine Haftungsverpflichtung seitens des Vermieters vor. Weiter wortwörtlich: Jeder handelsübliche Geschirrspüler hat einen Wasserstop, der bei verhinderter Wasserzufuhr das Gerät abschaltet. Bei jeder Störung erfolgen akustische bzw. optische Warnsignale. Eine sofortige Handlung des Verbrauchers ist erforderlich. In Rücksprache mit einer Herstellerfirma sowie mit einer Servicefirma für Geschirrspülgeräte, können wir die Einschätzung des Mangels von ihrem Monteur in keiner Weise teilen. Des Weiteren wäre in meinem Mietvertrag unter Punkt 5.11. eine Haftung des Vermieters für Schäden am Eigentum des Mieters ausgeschlossen worden. Meine Frage ist nun an Sie! Handelt es sich im vorliegenden Fall nicht doch um einen Leitungswasserschaden, welcher durch die Wohngebäudeversicherung reguliert werden sollte. Mich trifft ja für das kaputte Ventil an dem Wasserhahn auch keine Schuld und ich habe die Maschine nach dem Berken des Geräusches auch sofort ausgeschaltet. Einen Warnton hatte der Geschirrspüler auch nicht von sich gegeben, als sich der Schaden einstellte.Mein Monteur bestätigte mir schriftlich den eingetreten Schaden. Bitte teilen Sie mir bitte zeitnah per Email mit, ob ich den Schaden doch über die Wohn- gebäudeversicherung meines Vermieters regulieren lassen kann. Meine Email: JoachimBirkhahn@msn.com

Wohngebäudeversicherung, Regulierung, Schaden

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