Zahlt Wohngebäudeversicherung wenn Wintergarten unter Schneemassen einstürzt?

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Wenn der Wintergarten im Rahmen der Glasbruchversicherung mitversichert ist, so ist die Ursache des Glasbruchs (hier also Schneedruck) irrelevant.

Es erfolgt Naturalersatz, d. h. Übernahme der Reparaturkosten, ohne Geldzahlung an den Versicherten.

Alternativ könnten in der Gebäudeversicherung, gegen rund 40% Zuschlag, auch Elementargefahren mitversichert sein. Dann wäre über Schneedruck/Lawinen ebenfalls Versicherungsschutz gegeben, allerdings unter Abzug von Selbstbehalt!