In der Nachbarschaft eines Freundes hat ein Hausbesitzer offensichtlich ziemlich viel Pech gehabt, denn ihm ist unter der Schneelast das Dach vom Wintergarten eingestürzt. Zahlt das eine Gebäudeversicherung. Ich frag bloß interessehalber.
Wenn der Wintergarten im Rahmen der Glasbruchversicherung mitversichert ist, so ist die Ursache des Glasbruchs (hier also Schneedruck) irrelevant.
Es erfolgt Naturalersatz, d. h. Übernahme der Reparaturkosten, ohne Geldzahlung an den Versicherten.
Alternativ könnten in der Gebäudeversicherung, gegen rund 40% Zuschlag, auch Elementargefahren mitversichert sein. Dann wäre über Schneedruck/Lawinen ebenfalls Versicherungsschutz gegeben, allerdings unter Abzug von Selbstbehalt!
Grundsätzlich ist hier die Glasversicherung zuständig. Evtl. auch tlw. die Gebäudeversicherung - wenn entsprechend durch Elementarschäden versichert.
Allerdings sind Mitwirkungspflichten zu beachten. Wenn er den Schnee tagelang einfach liegen lässt könnte man ihm das zumindest tlw. anlasten.

wenn die die gebäude MIT versichert hat JA!
ist allerdings nicht bei jeder versicherung mit eingeschlossen bzw. mit versichert.
bei der allianz hätte ich einen wintergarten EXTRA versichern müssen, da erfahrungsgemäss ein wintergarten sehr teuer ist. genauso, wie man zusätzlich Gebäude, die sich auf einem grundstück befinden zusätzlich versichern kann oder sogar muss.
man muss eben die versicherungsbedingungen genau durchlesen um zu erfahren was ,-oder was nicht mitversichert ist. wenn du einen guten versicherungsmakler hast bei dem du solche verträge abschliest muss er dir das beantworten können.
Matrix am 8. Februar 2010 17:27 die versicherung wird ihm bestimmt einen vorwurf machen,weil abzusehen war das es dazu kommen KANN! wir haben einige Hütten hier stehen,von denen ich den schnee entfernt habe, das das gewicht zu hoch geworden ist.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Versichrung da Probleme machen könnte.Als Hausbesitzer ist man bei so etwas schätzungsweise nur auf der sicheren Seite, wenn man zusätzlich auch hnoch eine Elementarschädenversicherung hat. Die springt bei den Folgen von Naturkatastrophen in die Bresche, und als solche kann man den anhaltenden Schneefall wohl betzeichnen.