Einheitswert für Bürogebäude

2 Antworten

Keller + Dachboden Nutzraum, der andere Zusatzraum ist Wohnraum/Bürofläche.

Falls der Dachboden nicht genutzt werden kann, gehört er natürlich nicht zum Nutzraum

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich würde die Nutzfläche vom Dachboden und dem Keller auf jeden Fall angeben und zugleich, wie´s genutzt wird (gewerbliche Abstellfläche-Lager- oder auch privater Speicher. Dann entscheidet das Finanzamt, ob die Fläche zur Wohn/Nutzfläche zählt. Gut ist auch, wenn man Pläne, oder eine Flächenberechnung vom Architekten mitschickt.