rechte und pflichten bei wohnrecht

1 Antwort

Dein Bruder ist Hauseigentümer und Du hast Wohnrecht offenbar an einer Teilfläche dieses Hauses. Das fängt ja schon mal gut an, denn diese Konstellation garantiert Ärger ohne Ende bis ans Lebensende.

Ich kenne den Inhalt Eurer Vereinbarung nicht, wundere mich jedoch über das, was Du dazu sagst. Die gewöhnlichen Unterhalts- und Erhaltungskosten trägt insofern üblicherweise nicht der Eigentümer, sondern der Wohnberechtigte. So muß es doch wohl auch bei Euch sein, denn ansonsten brauchtet Ihr Euch über die Heizkostenabrechnung garnicht erst zu streiten. Wieso dann Dein Bruder dann Nebenkosten zu Unrecht kassiert haben sollte, kann ich nicht nachvollziehen.

Mein Rat an Dich: Geh zu einem Rechtsanwalt und lass Dich da beraten und vertreten. Aber bitteschön zu einem Anwalt vor Ort, denn die Sache läßt sich nur dann aufklären, wenn Du dem Anwalt sämtliche hier relevanten Unterlagen zur Prüfung vorlegst. Es würde nichts bringen, wenn Du da über das Internet Rechtsberatung suchst. Diese Anwälte könnten Dir genauso wenig Auskunft geben, wie wir hier.

Mit einem Anwalt gegen den eigenen Bruder vorgehen!? Na das werden ja entspannte Familienfeiern in den kommenden 45 Jahren...

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@mig112

Auf jeden Fall hat man sich dann immer was zu erzählen...

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