Brauche ich einen Steuerberater für die Erklärung zum Einheitswert?
Hallo,
wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem ein Haus stand. Das Haus wurde abgerissen. Jetzt planen wir ein neues Haus, wobei sich aber die Planung in die Länge zieht.
Etwa ein fünftel des Grundstücks ist ein Graben. Der ist auch als Wasserfläche Graben in der Flurkarte eingezeichnet
Wir haben vom Finanzamt Formulare für die Erklärung für die Einheitswertberechnung bekommen. Die habe ich entsprechend ausgefüllt.
Meine Frage ist dazu: Kann man in der Erklärung so entscheidende Fehler machen, dass man dafür lieber einen Steuerberater beauftragen sollte? Insbesondere bezüglich des Grabens?
1 Antwort
Normalerweise braucht man nicht unbedingt einen Steuerberater für die Einheitswerterklärung. Wie viel qm hat denn das Grundstück insgesamt und was planst Du darauf zu bauen? Wird es ein Ein- oder Zweifamilienhaus bleibt der Grund und Boden sowieso bis 1500 qm ohne Ansatz. Der Graben würde also keine Rolle spielen. Wird es ein Haus mit mehr als 2 Wohnungen, kommt es auf die bebaute Fläche an. Dann ist das fünffache der bebauten Fläche ohne Ansatz. Die übersteigende Fläche wird dann mit dem Bodenwert Stand 1.1.1964 als Zuschlag berücksichtigt. Beim einem Graben wäre der Wertansatz geringer. Beim Gebäude hast Du sicher eine Wohnflächenberechnung und die Baubeschreibung. Wenn Du diese Unterlagen und evtl. auch einen Bauplan an die Bewertungsstelle schickst, kann der Bearbeiter die erforderlichen Angaben überprüfen und übernehmen. Das Formular schaut schlimmer aus, als es ist. Falls Du Fragen hast, ruf einfach beim Bearbeiter an. Er wird Dir sicherlich helfen. Grüße
Der Bearbeiter beim Finanzamt wird sicher nicht helfen. Der Rat, dort anzurufen, ist deshalb zu ignorieren.
Die ganze Antwort ist mehr als fragwürdig. Es geht um die Bewertung des jetzigen Zustandes.