Einfamilienhaus auf Zweifamilienhaus umschreiben lassen?
Guten Tag,
Meine Geschwister und ich haben ein Einfamilienhaus geerbt.
Es ist ein Altbremer Haus (Ergeschoss,OG,1 und 2Etage).
Erdgeschoss und 1 OG sind mit einem Wohnrecht belegt.Sprich Wir können außer zu Zahlen nichts damit anfangen.
Die Obersten beiden Etagen hat ganz früher mal mein Opa bewohnt. Sprich es sind 2 Zimmer,Küche und Bad vorhanden.
Kann man das ohne Probleme umschreiben lassen ?Falls ja wo.? Würden gerne die Oberste Wohnung verkaufen .
Danke für eure Hilfe.
3 Antworten
Wenn man eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (dafür braucht es dann aber natürlich auch abgeschlossene Wohnungen - wenn das ein Einfamilienhaus ist, wird da vermutlich erst mal was umgebaut werden müssen!) und Teilungserklärung hat, kann man das Haus in Eigentumswohnungen (nicht: in ein Zweifamilienhaus) 'umschreiben' lassen - und das ist die Voraussetzung, um die obere Wohnung gesondert verkaufen zu können. Mit dem Käufer bildet Ihr dann eine Eigentümergemeinschaft mit allen Konsequenzen (das Wohnrechtsproblem könnte dies allerdings lösen).
Das ist aber nicht preisgünstig und schnell zu haben, das ist sehr aufwändig.
Die wussten schon , warum ein Wohnrecht eingetragen wurde
Ihr denkt nur ans verhökern der Immobilie
Naja, was daran verwerflich ist, verstehe ich zwar nicht, aber: Es sollte ja eigentlich sogar ein Nießbrauchsrecht eingetragen werden...
Was Du als Umschreiben bezeichnest nennt man Aufteilung in Wohneigentum.
Das ist keine Arbeit für Laiendarsteller. Ohne Architekten kommt man nicht aus. Und nicht nur wegen dem wird es teuer. Man muss auch zum Notar.
Ob das mit dem Aufteilen überhaupt geht kann nur der Architekt beurteilen.