Sozialamt will lebenslanges Wohnrecht kapitalisieren?

2 Antworten

Das ist nun Deine zweite Frage zu diesem Thema und es tritt hervor, dass Du uns bei der ersten Frage nicht den gesamten Sachverhalt beschrieben hattest. Schon deswegen wäre es doch sinnvoller, wenn Du diese Frage Eurer Rechtsanwältin stellen würdest. Die hat nicht nur von Berufs wegen die Sachkunde dazu, sondern auch Zugriff auf alle Unterlagen und Kenntnis des gesamten Sachverhalts.

Meines Erachtens gibt es in der Argumentation des Sozialamts einen Denkfehler:

Einerseits ist zwar richtig, dass auch ein Wohnrecht einen Geldwert hat. Aber dieser Geldwert wächst doch nicht Euch dadurch zu, dass die Wohnrechtsinhaberin das Wohnrecht jetzt nicht mehr nutzt.

Ob Ihr überhaupt eine Verpflichtung zur Vermietung der mit dem Wohnrecht belasteten Räume hättet hängt von Umständen ab, die wir nicht kennen. Wie ist das Wohnrecht ausgestattet? Wer ist Betreuer der Mutter? Gibt es überhaupt einen Betreuer?

Eins steht aber fest: Wenn Ihr die mit dem Wohnrecht belasteten Räume nunmehr in Eigenutzung nehmt -siehe Deine erste Frage!-, dann liefert Ihr dem Sozialamt geradezu eine Steilvorlage für seine Argumentation.

Hallo,

betr. Lebenslanges Wohnrecht: manchmal wird vereinbart, dass das Wohnrecht erlischt, wenn der Wohnrechtberechtigte es länger als 6 Monate nicht ausgeübt hat. Dieser Passus sollte geprüft werden.

Bei der o.g. Schilderung könnte man (?) davon ausgehen, dass das Wohnrecht gar nicht verwertbar ist, da ihr mit der Mutter in dem Haus (ein Haushalt) gemeinsam gelebt habt, so dass mangels Abtrennbarkeit schon eine Vermietung gar nicht möglich wäre.(du schreibst z B. Wasser, Heizung, Warmwasser und auch der Strom sind nicht getrennt.) wäre unter diesen Voraussetzungen ein Umbau (um vermieten zu können) für euch selbst, wirtschaftlich überhaupt vertretbar ?

Desweiteren, ist seinerzeit eine Vermietung an Dritte vereinbart worden oder sollte es nur für die Mutter gelten ?

Du siehst, es gibt etliche "Wenn und Aber" !

wie auch @Privatier59 dir schon rät.... ob das Wohnrecht der Mutter für das Sozialamt letztlich überhaupt verwertbar ist, diese Einschätzung solltet ihr mit eurer Rechtsanwältin klären. Dabei lässt sich auch die zusätzliche Frage zum evtl. späteren Hausverkauf bzw. Ansprüche des Sozialamtes daraus, verbindlich klären.