Kann man für ein Einfamilienhaus Teilungserklärung erhalten und zwei Wohneinheiten daraus machen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich, denn durch die Umbauten ist es ja nun nicht mehr ein Einfamilienhaus, sondern ein Zweifamilienhaus.

Ich gehe mal davon aus, dass die Umbauten, soweit erforderlich, mit Baugenehmigung erfolgten.

Es könnte aber sein, dass es nicht ganz billig wird, weil man erstmal eine Abgeschlossenheitserklärung für die einzelnen Wohnungen benötigt.

Prinzipiell: Natürlich.

Es mögen irgendwelche Gemeindesatzungen davor sein, aber normalerweise steht dem nichts entgegen.

findus:

Ich empfehle dir, dich über Wikipedia zunächst kundig zu machen über die Voraussetzungen einer "Abgeschlossenheitsbescheinigung".