Kann man für ein Einfamilienhaus Teilungserklärung erhalten und zwei Wohneinheiten daraus machen?
Besteht die Möglichkeit, bei einem Einfamilienhaus eine Teilungserklärung zu erhalten und zwei Wohneinheiten daraus zu machen? Mein Onkel hat mit einem Jugendfreund vor vielen Jahren ein altes Haus gekauft. Den oberen Bereich bewohnt der Freund, mein Onkel lebt unten. Anfangs teilten sie sich Bad und Küche. Aufgrund der Lebensumstände, mein Onkel hat eine Frau kennengelernt, die bei ihm einzog, wurde das Haus sukzessive umgebaut, dass im oberen Bereich nun auch Bad und Küche ist. Eine Aussentreppe verhindert auch, dass der Freund druchs Haus muss. Im Grundbuch sind beide ale Eigentümer eingetragen mit 50%. Könnte man das Haus teilen lassen? Damit ggf. auch ein unabhängiger verkauf der Wohnungen möglich ist?
3 Antworten
Natürlich, denn durch die Umbauten ist es ja nun nicht mehr ein Einfamilienhaus, sondern ein Zweifamilienhaus.
Ich gehe mal davon aus, dass die Umbauten, soweit erforderlich, mit Baugenehmigung erfolgten.
Es könnte aber sein, dass es nicht ganz billig wird, weil man erstmal eine Abgeschlossenheitserklärung für die einzelnen Wohnungen benötigt.
Prinzipiell: Natürlich.
Es mögen irgendwelche Gemeindesatzungen davor sein, aber normalerweise steht dem nichts entgegen.
findus:
Ich empfehle dir, dich über Wikipedia zunächst kundig zu machen über die Voraussetzungen einer "Abgeschlossenheitsbescheinigung".