Zweifamilienhaus einer Erbgemeinschaft vermietet an Miterbe und einen Dritte?

1 Antwort

Mal das Ganze in Zahlen betrachtet:

Angenommen, beide Wohnungen kosten jeweils 8.000 Jahresmiete.

Der Bruder zahlt an Euch nur 7.000 und erhält 1.000 von der Miete des OG.

Wenn man das verrechnet (er zahlt nur 6.000 und erhält nichts von den anderen Mieteinnahmen), erhaltet Ihr (Du und Dein Vater) insgesamt 14.000 von 16.000, also 7/8.

Aber die angesetzte Mieteinnahme darf dann natürlich auch nur 14.000 betragen, und nicht 15.000.