Eigenmächtiger Austritt aus Insolvenz?

2 Antworten

Du gehst also Arbeiten und bist nebenbei selbsständig.

Wieso hast du kein P Konto? Dann kann der IVerwalter nur alles über dem Freibetrag abgreifen.

Wenn du alle Gläubiger bedient hast, bzw beim Insoverwalter mehr Gelder liegen, wie du schuldest, dann sollte es sehr wohl möglich sein, die Inso früher abzuschließen.

Da passt was nicht.

Aktuell befinde ich mich in einer selbständigen Tätigkeit, die es mir ermöglicht aus dem Verfahren auszutreten.

Ist doch gut, wenn DU zahlen kannst.

Will aber auch nicht, dass ich jetzt eine Betrugsanzeige bekomme, weil mein Arbeitgeber zwangsläufig Gelder einbehalten MUSS.

Ist das eine zweite Tätigkeit?

Das Insolvenzverfahren, darf nicht das Konto blockieren, auf das Du Gehalkt bekommst. besprich es mit dem Insolvenzverwalter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986