Kann man die Eidesstattliche versicherung auch freiwillig abgeben?

3 Antworten

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Eine freiwillige Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sieht das deutsche Zivilprozessrecht nicht vor .Antragsteller ist der Gläubiger. Aber zur Abwendung einer Haft kann der Schuldner das auch "freiwillig" . Zitat :"Will der Schuldner die Verhaftung und die Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt – und die damit verbundenen Kosten – verhindern, kann er jederzeit freiwillig die eidesstattliche Versicherung abgeben oder eine ausreichende Zahlung leisten. Tut er dies, wird der Gerichtsvollzieher von einer Verhaftung und der anschließenden Einlieferung absehen." http://www.justiz.sachsen.de/agl/download/gveversicherung.pdf

Habe ich mal in einem Buch gelesen>
Leih dir gany offiyell von einem Freund Geld, yahls nicht yur[ck und lasse ihn die Vermögensauskunft von dir verlangen.

Damit ist sie gemacht und Gläubiger können sie nicht mehr von dir verlangen (versuchen sie es doch, verweist du auf die erst gemachte in bezug auf die Schulden bei deinem Freund).

Und das alle 2-3 Jahre (sobald halt die "Gültigkeit" der alten rum ist).

Ja, da it möglich. man wende sich an den Gerichtvollzieher seines Vertrauens.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.