Notarkosten von Hausübertragung steuerlich absetzbar?

1 Antwort

Wenn Du das Haus, wie Du schreibst, selbst nutzt, ist da nichts absetzbar.

Die Übertragung von Deinen Eltern auf Dich ist eine Schenkung, eine Anzeige ist aber entbehrlich, weil der Notar das sowieso an die Finanzbehörde meldet (§ 30 ErbStG).

Schenkungsteuer fällt an, wenn der schenkungsteuerliche Wert des Hauses mehr als 400.000 € (wenn nur von einem Elternteil geschenkt) bzw. 800.000 € (wenn zu je 1/2 von Vater und Mutter geschenkt) beträgt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung