Mein Mann ist verstorben wer erbt was vom Haus?
Mein Ehenann ist verstorben, wir haben keinen Ehevertrag, kein Testament. Es gibt einen Sohn. Letztes Jahr hat mein Mann das Haus seiner Mutter geerbt, indem wir nun auch leben. Er alleine steht im Grundbuchamt, wer erbt nun welchen Anteil? Mein Sohn und ich jeweils die Hälfte?
1 Antwort
Ja, jeder von euch beiden zu Hälfte.
- Du zu 1/4 als Ehegattin und zu 1/4 als Erbin
- Sohn zu 1/2 als Erbe
Über einen Erbschein lasst ihr das Grundbuch umschreiben, dann steht unter Eigentümer anschliesend sinngemäss:
"Muttername" und "Sohnname" je zur Hälfte
Damit könnt ihr natürlich Entscheidungen auch nur gemeinsam und übereinstimmend treffen, also z.B. kann eine/r allein keine Umbauten oderr Renovierungen vornehmen, es nicht beleihen (als Sicherheit für einen Kredit verwenden) oder verkaufen.
Genau richtig, erübrigt jede andere Antwort. Wenn ich darf ergänze ich nur die §§.
Ehefrau erbt gem.§§ 1371+1931, der Sohn gem. § 1924 alles BGB.