Mein Mann ist verstorben wer erbt was vom Haus?

1 Antwort

Ja, jeder von euch beiden zu Hälfte.

  • Du zu 1/4 als Ehegattin und zu 1/4 als Erbin
  • Sohn zu 1/2 als Erbe

Über einen Erbschein lasst ihr das Grundbuch umschreiben, dann steht unter Eigentümer anschliesend sinngemäss:

"Muttername" und "Sohnname" je zur Hälfte

Damit könnt ihr natürlich Entscheidungen auch nur gemeinsam und übereinstimmend treffen, also z.B. kann eine/r allein keine Umbauten oderr Renovierungen vornehmen, es nicht beleihen (als Sicherheit für einen Kredit verwenden) oder verkaufen.

wfwbinder  03.07.2018, 20:11

Genau richtig, erübrigt jede andere Antwort. Wenn ich darf ergänze ich nur die §§.

Ehefrau erbt gem.§§ 1371+1931, der Sohn gem. § 1924 alles BGB.

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