Jüngste Schwester erbt Haus der Eltern. Die zwei älteren Geschwister erhalten ihren Pflichtteil. Wer bezahlt den Makler um das Haus schätzen zu lassen?

3 Antworten

Der Auftraggeber des Maklers. Also der Unterzeichner dieses Auftrages.

Haben mehr als eine Person diesen Auftrag unterzeichnet, kann sich der Makler von einer Person den Betrag erstatten lassen.

Etwas mehr Sachverhalt wäre auch hier sinnvoll gewesen, aber Du kannst ja noch Informationen unter Weitere Details hinzufügen liefern.

Für eine "gerechte Verteilung" sollte man einer altersproportionale Aufteilung vornehmen.


Baaro:

Hatte heute ein längeres Gespräch mit einer Maklerin wg. einer Immobilien- Schätzung.

Bei der sog. Maklerschätzung handele es sich um eine erste unverbindliche Orientierungshilfe in Form eines Stücks Papier mit einer einzigen Zahl, die den Vergleichswert (nicht Realwert oder Ertragswert), wiedergeben soll.

Die Schätzung, für die  jegl. Gewähr und Haftung ausgeschlossen wird, ist  i.d.R.kostenlos, jedenfalls dann, wenn der Makler gleichzeitig einen Vermittlungsauftrag erhält.

Verstehe ich es richtig, es besteht kein Interesse daran das Haus zu verkaufen sondern nur daran, den Wert des Hauses zu ermitteln, damit daraus das Pflichtteil berechnet werden kann.

Entweder ihr einigt euch selbst, das gilt auch für die Kosten die zur Bewertung der Immobilie anfallen, oder die jüngste Schwester sitzt das Ganze aus und wartet, bis die anderen Geschwister ihren Pflichtteil einfordern. Dann müssen Sie ja einen Betrag nennen. Eine Bewertung durch einen Makler würde ich genausowenig anerkennen, wie das die Finanzämter zu Ermittlung der Erbschaftssteuer tun.

Der Auftraggeber für ein solches Gutachten hat dieses auch zu bezahlen.