Versteuerung von einmaligen, nebenberuflichen Beratungshonorar

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Das ist unversteuertes Einkommen, das als freiberufliche Einkünfte in der Anlage S angegeben werden kann.

Du kannst Deine Steuerlast darauf mindern, indem Du Werbungskosten geltend machst. Das wären z.B. Fahrtkosten, Telefon- und Internetkosten, sowie Büromaterialien oder Software, die Du dafür benötigt hast. Die Anlage EÜR hilft dabei.

Alle Formulare sind zu finden auf https://www.formulare-bfinv.de/