versteuerung einer kleinen staatlichen rente aus schweden?

2 Antworten

Ich habe in meiner Bekanntschaft zufällig eine Frau die auch eine Rente aus Schweden bezieht. Anzugeben ist der Rentenbezug nur im Rahmen des Progressionsvorbehalts. Hebe am besten die Zahlungsbelege gut auf denn das Finanzamt will im Hinblick auf die Kursschwankungen der schwedischen Krone zum Euro auch den jeweiligen Umrechnungskurs präzise ermitteln können.

Nein. Es gibt mit Schweden ein Doppelbesteuerungsabkommen. Du brauchst die Rente hier also nicht zu versteuern, wenn sie in Schweden bereits versteuert wurde. Wenn du eine Steuererklärung in Deutschland abgibst, dann musst du diese Einkünfte aber trotzdem dort angeben, da sie unter den Progressionsvorbehalt fallen, also für übrige in Deutschland steuerpflichtige Einkünfte möglicherweise den Steuersatz erhöhen könnten.