Besteuerung Witwenrente
Frau "A" in den Niederlanden ledend und niederländische Staatsbürgerin bezieht die staatliche "AOW" und zusätzlich eine deutsche Witwenrente. Die Witwenrente wird in Deutschland besteuert undzwar als beschränkt abzugsfähig das heisst hälftig . Wenn Frau "A " einen Antrag beim deutschen Finanzamt auf unbeschränkte Abzugfähigkeit stellt ,mit welchen prozentualen Anteil wird die "AOW" angerechnet?
1 Antwort
Wie schon in der Antwort zur anderen Frage gesagt, ist die AOW in Deutschland nicht steuerpflichtig, sondern unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG.
Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte werden dabei so berechnet, als wären es deutsche Einkünfte.
Sie werden aber nur zur ERmittlung des Steuersatzes beigezogen. Sie gehören definitiv nicht zum steuerpflichtigen Einkommen.
Übrigens es ist: beschränkt steuerpflichtig und ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht