Besteuerung Witwenrente

1 Antwort

Wie schon in der Antwort zur anderen Frage gesagt, ist die AOW in Deutschland nicht steuerpflichtig, sondern unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG.

Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte werden dabei so berechnet, als wären es deutsche Einkünfte.

Sie werden aber nur zur ERmittlung des Steuersatzes beigezogen. Sie gehören definitiv nicht zum steuerpflichtigen Einkommen.

Übrigens es ist: beschränkt steuerpflichtig und ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht