Wo versteuere ich Mieteinnahmen aus ausländischen Immobilien?

1 Antwort

Grundsätzlich dort, wo die Immobilie liegt.

Je nachdem, wie das DBA mit dem Land aussieht, entweder gibt es hier noch einen Progressionsvorbehalt, eine Anrechnung der ausländischen Steuer, oder es hat sich mit der Sache völlig erledigt.

Bei den Vermietungseinkünften mit den Niederlanden ist es so, das nur dort versteuert wird. also hier völlig frei.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986