Übertragung oder Vererbung von Grundbesitz und Haus

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Seppy: Schon allein aus der Sicht der Streitvermeidung unter den erbberechtigten Geschwistern und der Befreiung der Eltern von Lasten (z. B. Renovierungskosten, Abgaben) ist die vorgesehene "vorweggenommene Erbfolgen-Regelung" zu begrüßen. Die Beschreibung des Wohnrechts (oder ist gar ein ein Altenteilrecht, auch Leibgeding, Leibzucht oder Auszug genannt, gedacht?) bedarf der besonderen Aufmerksamkeit. Einige Stichworte: Mitbenutzungsregelung der Gemeinschaftsanlagen (Keller, Speicher, Garten, Garagenanlage) - Ausübung des Wohnrechts durch andere (z.B. Pflegepersonal) - Betriebskostenübernahme. Lass dich vom Notar ausführlich beraten und sichere die Eltern klar und unmissverständlich ab. Er möge auch an die Löschungserleichterung im Grundbuch durch Vorlage des Unrichtigkeitsnachweises in Form der Sterbeurkunden denken.

In der Bundesrepublik Deutschland stehen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erhebliche Vermögenswerte zur Vererbung an. Nach Schätzungen werden bis zum Jahre 2010 rund 15,1 Millionen Haushalte Vermögenswerte für 2 Billionen Euro erben. Dafür fallen jährlich rund 3 Milliarden Euro Erbschaftsteuer an. Mindestens die Hälfte dieses Steueraufkommens wird dem Fiskus geschenkt und könnte durch eine bessere Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge vermieden werden. Die Lösung besteht in einer vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten des späteren Erblassers auf seine Kinder oder auf künftige Generationen. Die Broschüre "Übertragung und Vererbung von Grundbesitz" zeigt auf der Grundlage des geltenden Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts und Zivilrechts die notwendigen zu beachtenden Punkte bei der vertraglichen Regelung einer vorweggenommenen Erbfolge auf. Vor allem bietet sie dem Leser Gelegenheit, die Steuerbelastung beim eigenen vertraglichen Übertragungsvorgang anhand von Tabellen und Rechenbeispielen konkret auszurechnen. Berufe, aber vor allem an den Haus- und Grundeigentümer und seine späteren Erben. Autor: Hans Reinold Horst, 2. Auflage 2011, Broschüre DIN A5, 90 Seiten; http://www.hausundgrund-nuernberg.de/shop/5302269af70fbd001/5302269af80cf1843/5302269af80d47260.html