Darf ein Vermieter über Mietrückstände von einem Mieter bei anderen Mietparteien Auskünfte geben?

4 Antworten

Du verwechselst Datenschutz mit Schweigepflicht.

Der Vermieter geht keiner Tätigkeit nach die ihn zu Schweigepflicht verpflichtet.

Der Vermieter teilt durch Bekanntgabe von Mietrückstand auch keine personenbezogenen Daten mit.

Statt sich über solche Dinge zu beklagen sollte die Freundin besser die Miete zahlen.

Natürlich darf er das. Ich sehe keinerlei Brücke zum Datenschutz, wenn ich mich mit anderen Mietern darüber unterhalte, dass die Nachbarin ihre Miete nicht zahlt. Ob er es um die anderen Mieter zu schützen oder um es ihr in der Hausgemeinschaft ungemütlich zu machen macht, ist seine Sache. Ruf schädigend wäre es, wenn sie ihre Miete zahlen würde und er nur sagr, dass sie die nicht bezahlt.

Dass sie sich dabei schlecht fühlt ist normal aber auch ok. Schließlich wohnt sie aktuell auf Kosten von anderen. Dazu ist das mit der Hausgemeinschaft ja auch kein Thema. Entweder sie besorgt die Miete (dann wird das aufhören) oder sie ist ziemlich bald aus der Hausgemeinschaft raus.

Nein, das darf er nicht!

Logisch eigentlich, auch hier besteht Datenschutz!

Auf der anderen Seite, aber das ist natürlich ein anderes Thema, darf Deine Freundin natürlich auch die Miete dem Vermieter nicht vorenthalten. Aber das sieht Deine Freundin vermutlich nicht so eng, hierüber ärgert sie sich sicherlich nicht.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Vermieter über den Flurfunk diese Informationen weitertratscht? Sollte dem so sein kenne ich kein Gesetz welches ihm das verbietet.

Ist aber definitiv sehr ärgerlich!