Muss der Vermieter den Schallschutz nachbessern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich las vor kurzem von einem OLG-Urteil, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, den Schallschutz nachzubessern, wenn dieser sich durch den Einbau von Laminat unter die bei Objekterrichtung gültigen technischen Schallschutzbestimmungen verschlechtert.

Ich hätte es sonst nicht geglaubt. Eure Nachbesserungsforderung hat daher schlechte Chancen.