BU Rente? Weiterzahlung bei neuer Umschulung?
Hallo
Ich hatte einen 40 Stunden Job, bin durch einen Unfall seit 2 Jahren Berufsunfähig und erhalte eine BU Rente.
Nun würde ich gern eine Umschulung in eine ganz andere Richtung machen und würde dort für 20 bzw. 25 Stunden die Woche eingestellt werden.
Ich würde etwa 30prozent weniger wie bei meiner "alten" Arbeit verdienen.
WIRD MEINE BU RENTE DAMIT EINGESTELLT?
2 Antworten
Du mußt jeder Veränderung deiner privaten BU Vers. melden, die entscheiden dann ob sie weiter zahlen.
Die haben ja aus dem Grund das du wohl einen GdB hast die Rente bewilligt, schau doch einfach mal auf den Bescheid was dort steht.
aus diesem Grund hast du ja die BU Rente bekommen, und da du deinen Beruf nicht mehr ausüber kannst wird dir die Rente bestimmt nicht gestrichen, es heißt ja Berufsunfähig und nicht Erwerbsunfähig.wenn du wieder arbeitest aber nicht in deinen Beruf sollte die Vers. keinen Grund haben die zahlung einzustellen.
Ich habe auch eine private BU Vers. und hatte einen Arbeitsunfall, trotzdem ich nach 2 Jahren wieder arbeiten konnte und einen GdB von 30 habe hat die Vers. weiter gezahlt.
Soeben habe ich Post der BU bekommen.
Mit einer Qualifizierungsmaßnahme und einer Beschäftigung von auch nur 50prozent zum vorher ausgeübten Beruf würden meine Bezüge wegfallen da ich somit einen neuen Beruf erlernt habe.
Ich versteh nix mehr. Komm ich also besser wenn ich zu Hause bleibe? Das darf doch nicht sein.
Versicherungen drehen sich ihre Sache wie sie es brauchen, leider.
Nun mußt du rechnen wobei du dich finanziell besser stehst.
Ich weiß ja nicht wie alt du bist und wieviel du wie lange bekommst, aber das muß nun überlegt werden.
WIRD MEINE BU RENTE DAMIT EINGESTELLT?
Diese Frage wird durch die AVB deiner BU Versicherung beantwortet. Auch gibt es Urteile hierzu.
Entscheidend sind i.d.R. 2 Faktoren
- Einkommen --> Ich muss mit meinem neuen Beruf mind. 80% des Einkommens erzielen, welches ich mit dem vorigen Beruf erzielt habe damit die Leistung wegfällt.
- Lebensstellung --> Der Beruf muss eine ungefähr gleiche Stellung haben. Ein schlechtbezahlter Akademiker vs ein gutbezahlter Hilfsarbeiter. Wenn ich nur Hilfsarbeiten verrichte, damit dennoch mehr als 80% des vorigen Einkommens (z.B. als Akademiker) erziele, so dürfte die BU Rente trotzdem nicht wegfallen, wegen der reduzierten Lebensstellung.
GdB hab ich nicht beantragt.
Wurde in den letzten 2 Jahren mehrfach operiert und kann meinen Handwerklichen Beruf nicht mehr ausüben.
Wollte nun eine Umschulung/ Quereinstieg in der Verwaltung wagen. Bei bestandener Prüfung wird mir ein Arbeitsplatz von 20 - 25 Stunden angeboten.