Bekommt man die private BU Rente nach einer Umschulung weiter gezahlt, wenn der neue Beruf zwar hochwertiger ist, der alte aber besser bezahlt wurde?
Es gab ja schon viele Fragen zu diesem Thema. Mich würde aber interessieren wie es mit der Fortzahlung der Rente ist? Ich war früher gelernter Berufskraftfahrer und kann diesen Beruf nie wieder ausüben. Meine private BU-Versicherung zahlt mir montl. eine Rente (ca 800,00€). Nun mache ich eine Umschlung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung. Wenn ich diese demnächst abschließe, stellen sich mir mehrere Fragen.
- Wenn ich eine Anstellung habe und weniger verdiene wie vorher, bekomme ich dann meine BU weiter? Es wird ja hier immer von 80% des alten Verdienstes gesprochen. Woher kommen diese 80% ?
- Wie verhält es sich bei den Spesen? Diese hatten ja ein sehr hohen Anteil an meinem Verdienst damals ausgemacht. Werden diese in die Berechnung /Verdienst mit einbezogen oder geht es hier ausschließlich nur um den gezahlten Bruttolohn?
- Wenn ich den neuen Facharbeiterabschluss habe, aber keine Arbeitsverhältnis, bekomme ich dann weiter die BU? Oder wie wollen die einen Vergleich zu meinem ehemaligen Verdienst berechnen?
- Was wäre wenn ich, mit dem neuen Abschluss, aber nicht in diesem Bereich arbeite, sondern irgendeiner anderen Tätigkeit nachgehe?
Würde mich über Antworten freuen.
Grüße Daniel
2 Antworten
Ohne die Versicherung zu kennen ist eine pauschale Antwort nicht möglich, da es diverse Tarife mit unterschiedlichsten Bedingungen gibt.
Zu den 80%, dies ist eine Faustformel zur Ermittlung der benötigten monatlichen BU Zahlung. Man sagt, dass ca 80 bis 90% des monatlichen Nettoeinkommen versichert werden sollten.
Auch das ist pauschal nicht zu beantworten,sondern kommt auf die Bedingungen und Klauseln an.
Es kommt wirklich darauf an, was in den Bedingungen des Tarifs steht. Stichwort: "Ausbildung und Lebensstellung"
Mit freundlichen Grüßen
Horst Kottenhagen
Meine Frage war eher darauf bezogen, wieviel % von meinem alten Einkommen ich wieder erreichen muss, damit die Gesellschaft die Zahlung einstellen kann und ob da nur der reine Bruttolohn zur Berechnung herangezogen wird oder auch, wie im Fall eines Kraftfahrers, die Spesen, die ja Netto ausgezahlt werden und einen nicht unerheblichen Teil des Einkommens ausgemacht haben.