Zahlt die BU, wenn man einen Unfall bei einem Hobby hat, von dem BU nichts wusste?
Was passiert, wenn man durch einen Unfall berufsunfähig wird und sich der Unfall bei einem Hobby hatte, von dem die BU nichts wusste? War nämlich beim Skifahren, was ich nur selten mache und dabei kam mir der Gedanke. Verfällt dann der Versicherungsschutz?
3 Antworten
Definitiv : Sie zahlt nicht ! In jedem Antrag zu einer (S)B.U. wird hiernach gefragt ! Verschweige ich solch ein risikoreiches Hobby und haben dadurch ein schwerwiegenden Unfall mit bleibenden (auch beruflichen) Schäden,steht der § 16 VVG im Raum und der Versicherer wird daraufhin die Zahlung verweigern...Ski fahren ist aber laut vieler Defintionen von B.U. Versicherern ein massentauglicher, nicht überdurchschnittlicher risikoreiches Hobby..Paragleiten,Snowboarden,Rodeln da wohl eher nicht..! HG DerMakler
Risikoreiche hobbys die vor Beginn der Versicherung ausgeübt wurden hast du sicherlich angegeben. Wenn du das Hobby erst nach dem die Versicherung begonnen hat angefangen hast bekommst du keine probleme damit.
Die gefährlichen Hobbys wurden bei Antragserstellung schon angegeben. Diese Fragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Darüber hinaus steht in den Bedingungen welche Hobbys vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Ich denke die Versicherung wird bezahlen, solange du Skifahren ausschließlich hobbymäßig betreibst.