Brillenversicherung Fielmann-Hansemerkur?

2 Antworten

Einfach so kann ein Vertrag nicht wieder aufleben - das ist sicherlich nicht rechtens. Eine Kundenerklärung dazu - in welcher Form auch immer - ist nötig, ansonsten ist diese Vertragsänderung nichtig.

Sicherheitshalber solltest Du einen Widerruf rückwirkend ab Beginn dieser Vertragsänderung schriftlich verfassen. Unabhängig davon würde ich bei der Hanse Merkur nachfragen oder vorher vielleicht noch in Deiner Fielmann-Filiale. Vielleicht hat jemand aus der Fielmann-Filiale etwas an dem Vertrag geändert oder es wurde Teil des Kaufvertrags der Brille, ohne dass Du davon wusstest. Da besteht ja eine Kooperation meines Wissens. An sich ist dies jedoch meiner Erfahrung nach nicht der Stil von Fielmann.

Was Dir auf die Füße fallen könnte, ist die Tatsache, dass Du bereits lange Zeit der höheren Abbuchung nicht widersprochen hast. Dies könnte als stillschweigende Anerkennung der Forderung gewertet werden juristisch. Ich hoffe, Du kannst es klären. Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Und dann hast Du bei der ersten Abbuchung was gemacht?