Notarvertrag von Erben anfechtbar?

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So etwas ist eine gemischte Schenkung.

Ist im Vertrag gesagt worden, warum der Verkauf zum halben Preis erfolgte? Zum Beispiel, weil die pflegeleistungen abgegolten werden sollen?

Grundsätzlich kann man alles anfechten, die FRrage ist, ob man damit Erfolg hat udn das ist davon abhängig, wie gut es gemacht worden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
MeisterMini 
Fragesteller
 20.03.2023, 12:49

Danke schon mal für die Antwort.

Das gezahlte Geld soll das Erbe für die andere Tochter sein. Zusätzlich hielten wir für unseren Vater ein kostenloses Wohnrecht auf Lebenszeit im Vertrag fest.

Wegen seiner Krankheit musste er aber zu uns ziehen, wo wir ihn auch pflegen.

Die Wohnung haben wir zu unseren Kosten komplett sanieren lassen und nun vermietet.

Unsere Unsicherheit ist einfach, ob die Schwester noch (egal ob vor oder nach dem Tod) Ansprüche stellen kann.

Danke für die Hilfe

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wfwbinder  20.03.2023, 19:55
@MeisterMini

Wenn ich das richtig sehe ist es doch so:

Haus ist 200.000,- Wert. Gekauft wurde frür 100.000,-. Diese 100.000,- gehen an die Schwester, so dass beide 100.000,- haben. Die Schwester hat 100.000,- in Bar, Ihr habt 200.000,- Haus, für das Ihr 100.000,- bezahlt habt.

Dazu habt Ihr die Pflege getragen.

Wo soll da ein Problem liegen?

Es gibt aus meiner Sicht keine Chance etwas geltend zu machen.

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Hier gäbe es, allerdings erst nach dem Tod des Vaters, gleich mehrere Ansatzpunkte für andere Kinder:

Zum einen der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Der besteht dann, wenn ein gesetzlicher Erbe wegen einer innerhalb von 10 Jahren erfolgten Schenkung weniger als sein Pflichtteil erbt.

Ob hier eine gemischte Schenkung vorliegt wäre dann der Streitpunkt. Immerhin könnten ja auch Pflegeleistungen mit abgegolten sein.

Wesentlich weiter würde die Anfechtung des Verkaufs gehen. Dafür aber müßte der Anspruchsteller die Geschäftsunfähigkeit des Vaters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweisen können. Das erscheint so gut wie unmöglich. Immerhin mußte der Notar sich ja im Rahmen seiner Dienstpflichten davon überzeugen, dass die Parteien geschäftsfähig sind.

Ein Jahr später erkrankte er an Demenz.

Da der Vater zum Zeitpunkt des Kaufvertrages noch im Vollbegriff seiner geistigen Fähigkeiten war, wäre der Kaufvertrag nicht anfechtbar.

Hinsichtlich der Verkaufes + Anteil der Schenkung wäre zu klären inwieweit an die Schenkung Bedingungen wie die zu übernehmende Pflege der Eltern geknüpft sind.

Auserdem stünde mit dieser "Schenkung" im Maximalfall ein Pflichtteilergänzungbeitrag zu, der sich jedoch über einen Zeitrum von 10 Jahren - ab Datum des Notarvertrages - jährlich um 10% abschmelzen würde.