Bestandene Umschulung, was passiert mit der Prämie in Insolvenz?

1 Antwort

Ich muss die natürlich beim IV angeben, das ist mir klar.

Der IV wird dir das beantworten können, aber ich vermutet mal, dass er die Zahlung nicht beanspruchen wird, da es sich bei einer Ausbildungsprämie nicht um Einkommen nach dem SGB handelt.

Nach ZPO kann die Prämie aber durchaus, zumindest zum Teil, pfändbar sein. Es kommt aber auch darauf an, in welcher Phase des Insolvenzverfahrens du dich befindest. Und ob es ein P-Konto gibt, ob es noch aktive Pfändungen gibt, von wann diese sind und wie hoch dein sonstiges Einkommen und dein Pfändungsfreibetrag sind. Somit kann es dazu führen, dass zwar der IV die Zahlung nicht beansprucht, die Bank aber den Betrag womöglich trotzdem zur Auszahlung sperrt, bis geklärt ist (ggf. durch den IV oder das Vollstreckungsgericht) ob du darüber verfügen darfst.