Beihilfe Steuerhinterziehung bei Schwarzmiete?

1 Antwort

Du begehst nicht Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Allerdings steht es Dir frei beim Finanzamt anonym Anzeige gegen Deinen Vermieter zu erstatten. Allerdings sollte dei Anzeige mit Beweisen untermauert sein, damit es kein Rohrkrepierer wird. Legal wirst Du diese von Deinem Vermieter sicher nicht erhalten - z.B. von ihm unterschriebene Quittungen für den bar bezahlten Mietanteil. Aber Du kannst natürlich einmal diese Barzahlungen einstellen, wenn er Dir dafür keine Quittung unterschreibt. Will er Dich dann aus der Wohnung klagen, dann wird er seine Überraschungen erleben, denn Du bezahlst ja anhand Deiner Überweisungen Deine Miete immer pünktlich und vollständig.