Ist es strafbar, Kirchensteuer zu hinterziehen-oder nur Pfändung schlimmstenfalls durch Kirche?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da die "Kirchensteuer" keine Steuer, sondern ein Vereinsbeitrag ist, kann man auch keine "Kirchensteuerhinterziehung" begehen.

Der Kirchenvereinsbeitrag wird auch nicht dadurch zur Steuer, dass er vom Finanzamt eingezogen wird. Für den Fiskus ist dies ein einträgliches Inkassogeschäft, welches ihm von den Kirchen mit einer Gebühr in der Größenordnung von 300 Mio EUR vergütet wird.

Zwangsmaßnahmen zum Einzug des Vereinsbeitrags ergreifen die Kirchen nicht. Soviel ich weiß, ist aber Niedersachsen da eine Ausnahme.