Bau eines Spielplatzes?
Muss ich einen Spielplatz zustimmen,wenn er beim Bau der Wohnanlage nicht vorgesehen war,da es sich um eine altersgerechte,behindertengerechte Wohnanlage handelt:
1 Antwort
Wer verlangt von Dir denn die Zustimmung? Auf dieses ja nicht uninteressante Detail bist Du überhaupt nicht eingegangen.
Man könnte natürlich in die Glaskugel schauen und da gibt es 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit A ist, dass die Gemeinde in Erweiterung der Erschließungsanlage einen Spielplatz anlegen will.
Möglichkeit B ist, dass die Eigentümergemeinschaft einen solchen Spielplatz anlegen will.
Je nachdem welche der Möglichkeiten zutreffend ist, ist die Rechtslage anders.
Und der Mieter hat vor Gericht recht bekommen? Es gibt je nach Bundesland vorgaben, wann ein Spielplatz gebaut werden muss. Wenn euer Gebäude das erfüllt und ihr den Spielplatz nicht errichtet habt, müsst ihr dies natürlich tun.
Man würde aber wohl diesen so minimalistisch wie möglich auslegen.
Beim Bau eines Mehrfamilienhauses muss ab einer bestimmten Größe auch ein Spielplatz mit mindest 3 Spielgeräten gebaut werden
Es stellt sich also hier die Frage, ob aufgrund der Art, altersgerechtes Wohnen diese Bestimmung auch gültig ist.
Und natürlich die Größe in dem unbekannten Bundesland überhaupt ausreichen ist.
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft,Wir sind fast alle gegen einen Spielplatz, maximal ein Eigentümer wäre dafür.(der Eigentümer von dem Mieter)Ein Mieter hat geklagt,und möchte einen Spielplatz..Beim Bau der Wohnanlage ,war kein Spielplatz vorgesehen,da es sich um eine altersgerechte,behindertengerechte Anlage handeltEs sind 10 Wohneinheiten mit älteren Bewohnern.Es würden ja auch hohe Kosten auf uns zukommen,da der Spielplatz auch gewartet werden muss