BAföG Rückzahlung
Hallo, zurzeit bin ich von der Rückzahlungspflicht befreit. Ich habe 1 Kind und bin alleinerziehend. Ich hab vor mir dem nächst mittels einer Baufinanzierung ein 2 Familienhaus zu kaufen. Die eine Wohnung werde ich dann mit meinem Kind bewohnen und die 2 Wohnung werde ich Vermieten. Die Miete der zweiten Wohnung wurde in die Baufinanzierung mit eingeplant. Jetzt meine Frage. Wird die Miete dann als zusätzliches Einkommen angerechnet. Also, kann es sein, dass ich dann über den Freibetrag komme wonach ich die ganze Zeit von der Rückzahlungspflicht befreit war? Oder wird berücksichtigt, dass die Miete direkt weiter an die Bank geht um die Baufinanzierungsraten zu bezahlen?
Viele Grüße sky99
1 Antwort
Mieteinnahmen zählen zum Einkommen und werden in der Anlage V bei der Einkommensteuererklärung angegeben. Auch wenn man damit das Darlehen für die Immobilie bedient. Bei der Entscheidung zur Freistellung von der Rückzahlung wird nur das Nettoeinkommen zugrundegelegt, Verbindlichkeiten bleiben unberücksichtigt.