BAföG Rückzahlung

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Mieteinnahmen zählen zum Einkommen und werden in der Anlage V bei der Einkommensteuererklärung angegeben. Auch wenn man damit das Darlehen für die Immobilie bedient. Bei der Entscheidung zur Freistellung von der Rückzahlung wird nur das Nettoeinkommen zugrundegelegt, Verbindlichkeiten bleiben unberücksichtigt.