Versicherung nach Unfall - welches Gutachten zählt

3 Antworten

Hallo, danke für Eure Antworten....der Fall hat sich mittlerweile erledigt.... zur Info, wir haben Kontakt mit dem Gutachter der gegnerischen Versicherung aufgenommen und ihm klar gemacht, dass sein WBW zu niedrig ist. Er hat sein Gutachten revidiert und es der gegnerischen Versicherung mitgeteilt. Diese erkennt jetzt das erste Gutachten an, bezahlt den dort enthaltenen WBW und begleicht auch die Rechnung für unseren Gutachter. Freu .....

Rechtens ist das, es kommt nur darauf an, wer im Recht ist. Das ist die klassische Ausgangslage für einen Zivilprozeß und da wird, auch wenn Du es nicht für möglich hälst, dann noch ein dritter Gutachter beauftragt und zwar vom Gericht. Dann wünsche ich Dir viel Glück, dass dieser Gutachter die Feststellungen Deines Sachverständigen bestätigen wird, ansonsten kann es Dir wirklich passieren, dass Du auf den Kosten des Gutachtens sitzen bleiben könntest.

Leider ist das mittlerweile Standard bei der Regulierung von Autounfällen - denn die Niedrigster Beitrag Angebote der KfZ. Versicherer, insbesondere die Direktversicherer werden auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen.

Ein Gutachterstreit wird dann eben vor Gericht ausgetragen und ohne guten Anwalt geht da gar nichts mehr. Das bedeutet konkret für dich, entweder du gibst nach, oder du erhebst Klage, natürlich erst einmal mit Kosten für dich.

Da lohnt sich wirklich die Rechtsschutzversicherung.