Muss Mieter für Mängelbeseitigung Zugang zur Wohnung dem Vermieter gewähren?

3 Antworten

Wie kann sich nun der Vermieter absichern, daß er die Anfahrtkosten dem Mieter in Rechnung stellt, wenn der Mieter oder eine Vertretung nicht angetroffen wird?

Bei einem solchen Problemmieter würde ich auf keinen Fall eine E-Mail schicken. Welchen Zugangsnachweis hast Du denn? Schreib einen Brief und schieb den unter die Wohnungseingangstür. Zeugengegenwart unbedingt erforderlich. Zeig Deiner lieben Frau doch bei der Gelegenheit, wo Du Deine Ersparnisse versenkt hast.

Tipps für die Formulierung: Nicht nur auf den Termin hinweisen, sondern auch auf die unbedingte Dringlichkeit der Einhaltung so wie auf die Kosten einer vergeblichen Anfahrt. Das Drohen mit Schadensersatz hilft meist. Man kann noch einen draufsetzen und Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung (auf Betreten der Wohnung wg einer Notreparatur) androhen.

Hallo! Ich habe noch keinen Zugangsnachweis. Werde aber einen Brief schreiben und den in den Briefkasten werden. Meinen Schwiegervater nehme ich mal als Zeugen mit. Danke. Habe zudem eine zweite Mail geschrieben, dieses mal mit "Empfangsbestätigung". Ob das was bringt weiss ich nicht.

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Thema Schimmel, die 12.te oder 15.te!

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@blnsteglitz

Ist nicht jeder so unflexibel wie Du. Ich befasse mich zumindest mit den Probleme, statt dumm rumzualbern.

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@althaus

Hast recht, bin jung, flexibel aber erfolglos - im Gegensatz zu Dir. Hast aber leider auch sonst keine Probleme (Empfehlenswert Urlaub auf dem Bauernhof, unter Widerkäuern!

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@robinek

@althaus: Sag mal- wie ist denn der Schimmel eigentlich vom Schlafzimmer in die Küche gekommen?

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@blnsteglitz

Der Schimmel im Schlafzimmer war zuerst da. Selbst der Schimmelexperte konnte mir nicht sagen woher der Schimmel kommt. Habe mir wahscheinlich den falschen Experten ausgesucht. Dumm gelaufen. Daher bleibt es immernoch offen, ob es durch falsches und unrureichendes Lüften kommt oder durch das Mauerwerk. Diese Vermutung hat auch der Experte in seinem Bericht geschrieben. Das nützt mir aber nichts, denn das wusste ich schon vorher. Das mit der Küche scheint ein neues Problem zu sein, denn die Küchenwand war noch vor 2 Monaten trocken und es wurde nichts beanstandet. Daher wird ein eine Leckortungsfirma beauftragt um der Feuchtigkeit unter der Küchenzeile nachzugehen. .....ich habe ja sonst nichts zu tun, daher....

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@althaus

Liebe Mitglieder,

bitte bleibt sachlich. Ansonsten müssen jene Beiträge entfernt werden, die nichts mit der Sache zu tun haben. Die Kommentarfunktion ist kein Chat und erst recht nicht dafür gedacht, sich gegenseitig verbal zu attackieren.

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Support

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Dass du nach gefühlt tausend Fragen und durchaus substantiierten Antworten immer noch nicht nachweislichen Zugang hinbekommst, erschliesst sich mir nun nicht.

So etwas formuliert man schriftlich, nachweislich zugegangen (bezeugt, Einwurfeinschreiben) und insbesondere mit angemessener Frist, die eine derzeit durchaus erwartbare Urlaubsabwesenheit von 30 Tagen berücksichtigt :-)

Erst mit Kenntnis wäre der Mieter in Verzug, böte er nicht innerhalb angemessener Zeit der Firma einen konkreten Termin an und trüge bei Abwesenheit trotz Terminbestätigung Anfahrtskosten - deine Vorgaben muss er nicht einhalten :-O

Es soll Menschen geben, die im Krankenhaus oder Urlaub kein Zugriff auf Internet und Mobilfunk haben oder die (Raoming-)Kosten nicht zu tragen bereit sind...

Inwiefern mit deinem Bemühen, den Mietmangel Schimmelbefall durch eine Leckbeseitigungsexperten bereits kommenden Dienstag beseitigen zu wollen der Mietkützungsanspruch des Mieters entfiel, käme demnach ebenso darauf an, ob er von deinen Anstrengungen denn Kenntnis hätte. Mit seiner Verzögerung würden dann taggenau Mietkützungsanspruch verlieren.

G iimager761

Ja, der Mieter muss Zugang gewähren. In dringlichen Fällen (liegt hier aber nicht vor) sogar sofort (mittels Brecheisen und Zeugen).

Der Mieter muss hier der Besichtigung zustimmen (kann auch mit gerichtlicher Gewalt erzwungen werden), aber für die Terminabsprache muss er zwei bis drei Alternativtermine anbieten, die dann mit dem Handwerker abzustimmen sind. So - wie hier dargestellt: die HV fixiert einfach einen Termin - geht es nicht; das ist ein rüdes Verhalten. Gruß an die HV.

Du mußt die sichere Kontaktaufnahme mit dem Mieter wählen. Kennst Du seinen Nachbarn, so dass der Dich über des Mieters Anwesenheit informieren kann?

Erst bei einem vereinbarten Termin, der seitens des Mieters platzt, können ihm die vergeblichen Handwerkerkosten belastet werden.

Weiteres unter: http://www.bmgev.de/uploads/media/Zutritt.pdf

PS: Hier geht es vermutlich zunächst um die Leckortung und noch nicht um die Leckbeseitigung.

Was macht man wenn der Mieter auf die Nachricht nicht reagiert? Der Termin wurde per e-Mail und schriftlich per Einwurf am Briefkasten unter Zeugen zugestellt. Was ist wenn er nicht darauf reagiert?

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@althaus

Die vorgenommene Ankündigung eines ultimativen Termins ist m. E. ein einseitiger, unwirksamer Akt des Vermieters. Es ist keine Dringlichkeit zu erkennen, da keine Gefahr in Verzug ist. Die vorgenommene Zustellungsform ist schon in Ordnung, aber sie berechtigt noch lange nicht zum Alleingang in die Mieterwohnung!

Du musst dem Mieter in diesem Fall auch eine Frist zur Rückäußerung setzen und ihm die Konsequenzen ankündigen: Gerichtsbeschluss zur Türöffnung, Schadensersatz für die verauslagten Kosten und für die etwaige Schadensverschlimmerung. Erst wenn Dir der Gerichtsbeschluss mit Erlaubnis vorliegt, kannst Du dem Mieter mit letztmaliger Fristsetzung den gewaltsamen Wohnungszutritt ankündigen.

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@LittleArrow

Habe den Mieter telefonisch erreicht. Er wird den Termin warnehmen. Gut so.

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