Ausziehen 3 Monate vor Volljährigkeit?

4 Antworten

Bis du die richtige Wohnung bzw überhaupt eine Wohnung gefunden hast, können schon einige Monate vergehen. Vielleicht bist du zu dem Zeitpunkt ja auch schon 18.

Du hast es 17 Jahre und 9 Monate ausgehalten, auf die 3 Monate kommt es nun auch nicht mehr an. Kannst ja zwischenzeitig bei deinem Freund übernachten und so ein paar Tage rumkriegen.

Ausziehen kannst Du - soweit die wirtschaftliche Seite abgeklärt ist ..... Unterhaltsverpflichtet sind die Eltern - und wenn Dir diese weiterhin Kost und Logis - sprich Naturalunterhalt gewähren, so kannst Du nicht ausziehen.

Unterstützung durch die Jugendhilfe nach §§ 35 ff SGB VIII kannst Du max. erhalten, wenn Deine häusliche Unterbringung wegen nachweislicher psychischer (psychotherapeutische / psychiatrische Behandlung ) und physischer Gewalt als untragbar gilt.

anonym1234903 
Fragesteller
 17.05.2021, 13:50

okay, vielen Dank!

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kläre das mit dem Jugendamt und die helfen dir dann weiter.

anonym1234903 
Fragesteller
 17.05.2021, 13:28

Meine Befürchtung ist es dann leider, dass wenn ich zum Jugendamt gehe und meine Eltern dann mit reinbezogen werden und ich dann doch daheim bleiben soll, dass es dann noch mehr Stress zuhause gibt😬

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Tina34  17.05.2021, 13:30
@anonym1234903

die werden natürlich mit deinen Eltern sprechen. Wie stellst du dir das vor? Wer soll das finanzieren? Deine Eltern sind wahrscheinlich noch unterhaltspflichtig und wenn das Jugendamt den Umzug nicht befürwortet gibts keine Erlaubnis und in Folge auch kein Geld.

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anonym1234903 
Fragesteller
 17.05.2021, 13:33
@Tina34

Mein richtiger Vater zahlt Unterhalt für mich (ist nicht viel aber trotz allem etwas; außerdem habe ich neben meiner Schule noch einen 450€ Job). Die letzten 3 Monate und darüber hinaus haben mir die Eltern von meinem Freund Unterkunft angeboten, da diese sagen, dass dies funktionieren würde.

Klar, ich weiß dass meine Eltern davon dann Bescheid wissen, würde nur gerne die ungefähre Wahrscheinlichkeit wissen😬

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Der Stichtag für deinen Umzug ohne Zustimmung der Eltern ist dein 18. Geburtstag und kein Tag früher.