Unterhaltsvorschuss / Mangelfall und nun doch "teilweise leistungsfähig"

4 Antworten

Das Amt wird sich auf jeden Fall rückwirkend die Einkünfte zeigen lassen, und dann ggf. im Nachgang Unterhaltsforderungen an Dich stellen. Du solltest Rückstellungen für diesen Fall bilden, in den Monaten in denen Du mehr verdienst als 1000 Euro, so hoch ist meines Wissens der Selbstbehalt.

Hallo,

also, lobenswert ist schon einmal, dass du gewillt bist deinen Verpflichtungen nachzukommen ! Dies ist längst nicht selbstverständlich wie die Praxis leider all zu häufig zeigt.

Ich würde in deiner derzeitig finanziellen Situation monatlich freiwillig soviel an Unterhalt zahlen, wie es dir möglich ist. Lass dir die Zahlungen, auch die kleinsten quittieren, damit du später bei Bedarf darauf zurück greifen kannst. Man weiß nie was die Zukunft bringt, Belege sind immer gut.

Im Moment bist du auf der sicheren Seite

dass Sie derzeit zur Leistung einer Unterhaltszahlung für Ihr Kind nicht in der Lage sind.

....... warte die angesagte Einkommenüberprüfung ab oder falls dein Einkommen steigt, wirst du selbst aktiv.

K.

EnnoBecker  12.08.2014, 07:47
also, lobenswert ist schon einmal, dass du gewillt bist deinen Verpflichtungen nachzukommen

Sorry, aber dafür kann ich keinen DH geben.

Offenbar ist es gesellschaftlich schon so tief verankert, dass die Verpflichtung des Vaters darin besteht, Unterhalt zu zahlen.

Ich empfinde das demütigend.

Ich habe vier Kinder und habe alle "Verpflichtungen" artig erfüllt. Bin ich jetzt ein guter Mensch? Meine eine Tochter findet das nicht und wir haben uns auf Facebook gerade ziemlich zerstritten. Mein Einwand, dass ich ja immer brav bezahlt habe, zählte da nicht.

Lose-Lose, oder?

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blnsteglitz  12.08.2014, 11:25
@EnnoBecker

@EB:

wir haben uns auf Facebook gerade ziemlich zerstritten.

trefft euch doch mal "in echt" - vielleicht klappt es dann besser.

;-)

2
finanzfrageTeam  12.08.2014, 19:00
@EnnoBecker

Liebe Mitglieder,

und jetzt bitte wieder Back to Topic. :-)

Freundliche Grüße

Jürgen vom Finanzfrage.net Support

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Das unterhaltsrelevante Einkommen wird grob so berechnet:

  • 1/12 des Bruttoeinkommens eines Jahres abzüglich Lohnsteuer und SolZ
  • abzüglich Vorsorgeaufwendungen
  • abzüglich pauschal 5% Berufsaufwand

Der Selbstbehalt für Erwerbstätige liegt bei 1.000 EUR. Ist also das unterhaltsrelevante Einkommen bei max. 1.000 EUR, liegt ein Mangelfall vor. Liegst Du über 1.000 EUR, wäre dieser Betrag bis max. 225 EUR im Monat zu zahlen. Das ist der Unterhalt für ein Kind der ersten Altersstufe in der untersten Gehaltsgruppe.

Diese Prüfung hat wohl auch das Jugendamt durchgeführt, indem es Deine Jahreseinkünfte aus z.B. 2013 überprüfte. Ist für 2014 also nicht eine Veränderung des Gehalts zu erwarten, gilt das weiterhin.

Das hält Dich natürlich nicht davon ab, durchaus freiwillig Zuwendungen für das Kind zu leisten. Hast Du also mal in einem Monat ein paar EUR übrig, können diese überwiesen werden. Als Überweisungstext würde ich etwas in der Art "Freiwilliger Unterhalt für ..." verwenden, damit klar ist, daß Du keine Verpflichtung erfüllst, wohl aber dem Kind etwas zukommen lassen möchtest. Von der Übergabe von Bargeld würde ich absehen.

Wenn ich das nicht melde, ist dass eine unterhaltspflichtverletzung

Ja ist es, denn Du bist verpflichtet, jegliche Änderungen Deines Einkommens unverzüglich zu melden.

Macht es Sinn, freiwillig beim Jugendamt vorzusprechen und dies zu melden, obwohl jederzeit dass Gehalt runtergehen kann und ich keinen Einfluß darauf habe?

Ja es macht Sinn, denn wenn Dein Verdienst niedriger wird, kannst Du weniger zahlen. Es macht der UVK zwar mehr Arbeit, bereitet Dir aber ein gutes Gewissen.

Wenn ich z.B. 70 Euro zahlen muss und meine Firma die Aufträge entzogen bekommen würde, und ich arbeitslos werden würde, müsste ich die 70 Euro dann weiterzahlen? Ich meine, dann kann man es ja nicht mehr?

Auch bei Arbeitslosigkeit ändert sich Dein Einkommen und fordert eine Neuberechnung Deiner Zahlungsmöglichkeit seitens der UVK.

Was würdet Ihr in dieser Situation machen?

Das was uns per Gesetz vorgegeben wird, nämlich jede Änderung melden.