Ausstieg aus einem Kreditvertrag als zweiter Kreditnehmer?

4 Antworten

Ceveli

Die Bank lehnt den Schuldnerwechsel ab, die Ehefrau des Darlehensnehmers genügt ihr nicht.

Deshalb solltest du eruieren, unter welchen Voraussetzungen sie dich aus der persönlichen Schuldhaft entlässt. Ist es die Risikominimierung durch zwischenzeitlich geleistete hohe Sondertilgungen, ein erheblicher Anstieg des Verkehrswerts der Immobilie (infolge Umbau-, Aufstockungs-, Sanierungsmaßnahmen), die Abtretung einer Lebensversicherung mit hohem Rückkaufswert, die Abtretung der Rechte aus einem Bausparvertrag mit hoher Ansparsumme, die Ausbietungsgarantie eines Boniätsstarken?

Übrigens: Für die Genehmigung eines Schuldnerwechsels eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen ist nicht statthaft.

Nein, wenn die Bank nicht will. Die sind ja nicht doof. EIn Kind und der ehemals unfähige Kunde ist mitsamt seiner Frau zahlungunfähig. Da behalten die lieber dich in der Haftung.

Ceveli 
Fragesteller
 15.09.2019, 14:08

Danke für die Antwort. Aber seine Frau ist ja auch Berufstätig und Verdient genau so gut.

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KarinM  15.09.2019, 14:59
@Ceveli

Ja aber wenn die nun Schwanger werden würde, bliebe nur der Kunde über der nichts hat. Da bist du doch besser.

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Verträge können nun einmal nur dann geändert werden wenn alle Beteiligten daran mitwirken und die Bank will eben nicht.

Ceveli 
Fragesteller
 15.09.2019, 14:06

Also wenn die Bank es will, könnte sie die Personen austauschen.

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Wenn Du nicht schon selbst mit der Bank gesprochen hast, dann tue das noch. Dann kennst Du wenigstens die Argumentation der Bank. Das ist für das weitere Vorgehen hilfreich.

Bist Du im Grundbuch als Miteigentümerin oder wenigstens mit einer Grundschuld eingetragen? Beteiligst Du Dich am Schuldendienst?