EBay -Kaufabbruch da Artikel defekt?

3 Antworten

Du solltest ihm das besser nachweisen, denn ihr habt einen gültigen Kaufvertrag, den du zu erfüllen hast. Er hat Anspruch auf den Artikel, so wie du ihn in der Auktion beschrieben hast. Er könnte auch Schadensersatz von dir verlangen, wenn du nicht liefern kannst und er sich ein entsprechendes Gerät wo anders besorgt.

Ja, must du, denn du kannst den Kauf nur aus ganz wenigen Gründen abbrechen, dazu gehört nunmal, das der Artikel z.b. kaputt geht und das mußt du dann ggf auch nachweisen.

Z.B. mit einem Foto, auf dem der Displayschaden zu sehen ist. Oder eben, das eine Person die Ware bei dir begutachtet.

Denn wenn du Flunkerst und einfach so vom Verkauf zurücktreten willst, dann wirst du Schadensersatzpflichtig.

Schickt ihm ein Foto vom defekten Handy. In die Wohnung lassen würde ich ihn oder irgendwelche anderen Leute aber definitiv nicht. Wenn der vor deiner Wohnungstür Terror macht, solltest du die Polizei rufen.

Ob die Rechtsprechung für den § 275 Abs. 1 BGB tatsächlich Beweise verlangt, weiß ich nicht, glaubhaft machen solltest du deine Angaben allerdings schon. Da dürfte eine Foto der geringste Aufwand sein. Damit ist die Sache m. E. dann auch erledigt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche