Arbeitsunfähig, wenn man aufgrd. von gebrochenem Bein nicht mit dem Autofahren kann?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hängt von der Entscheidung Deines Arztes ab; wenn er Dir eine Krankschrift und die Folgebescheinigungen ausstellt, dann kann man zuhause bleiben. Ist keine Krankschrift erfolgt, dann ist es Dein Problem wie Du an Deinen Arbeitsplatz kommst. Du kannst ja auch Urlaub nehmen, wenn Dir die öffentlichen Verkehrsmittel zu umständlich und das Taxi zu teuer ist.