Wird Bonuszahlung auf Elterngeldbezug angerechnet

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Die Bonuszahlungen bekommt Deine Frau nicht an Stelle des Einkommen, sondern als zusätzliche Leistungen.

Das gleiche gilt für Nachzahlungen des Gehaltes. Das sind keine Leistungen an Stelle des Einkommens und demnach nicht anrechenbar.

Hallo,

nein. Du musst es auch nicht der Elterngeldstelle mitteilen. Es ist ja ein Boni aus der Angestelltentätigkeit.

Der Arbeitgeber wird es auch mit der letzten gemeldeten Gehaltsklasse versteuern.