Grundstücksteilung: Kann ich den Verkauf in der Steuererklärung geltend machen?

2 Antworten

Egal bei welcher Einkunftsart und bei welcher Gewinn-/Überschussermittlungsvorschrift: Die Aufwendungen für die Anschaffung des Grundstücks(teils) werden erst beim Verkauf angesetzt. Das heißt, in der Einkommensteuererkläung 2015 hat das nichts zu suchen.

  • § 4 (1) Satz 1 EStG
  • § 4 (3) Satz 4 EStG
  • § 23 (3) Satz 1 EStG

Wenn Du zum exakt gleichen Preis verkaufst, dann gehen die Erwerbsnebenkosten für den verkauften Teil ins Leere, denn der Verlust aus dem Verkauf ist nicht abzugsfähig.

Oder meinst Du, Du verkaufst für die eigenen Erwerbskosten? Dann würde es genau aufgehen.

Die Erwerbskosten für den Teil, auf dem Du baust, erhöhen nur die Anschaffungskosten des Grundstücks. steuerlich abzugsfähig sind die nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
EnnoWarMal  09.08.2016, 13:23

Na klar sind sie abzugsfähig. Sie werden von dem Verkaufserlös abgezogen und mindern so den Veräußerungserlös.

Sie sind nur dann nicht abzugsfähig, wenn die Veräußerung selbst nicht steuerverstrickt ist  - aber das ist hier nicht der Fall.

Dass sie hier zu den Anschaffungskosten gehören, ist durch den alsbaldigen Verkauf nicht relevant.

Auch der Verlust aus Veräußerungsgeschäften (wenn es denn ein 23er ist), wird festgestellt und vorgetragen und später mit einem ebensolchen Gewinn verrechnet.

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