Anrechnung Azubigehalt auf Insolvenz eines Elternteils?

2 Antworten

Ich denke, es wird nicht angerechnet, aber die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages wegen Unterhaltsverpflichtungen entfällt dann.

Bei 1.800 wären dann laut Pfändungstabelle 329,-€ pfändbar und an den IV abzuführen.

Also bleiben Dir 1.470,-€ plus das Kindergeld.

Das Kind sollte sich also an der Haushaltskasse und an den Wohnkosten (das ist ja mehr als die Warmmiete) beteiligen. Wobei Du das Kindergeld berücksichtigen musst.