Provisionszahlungen bei Azubigehalt Sozialversicherungspflichtig?

2 Antworten

Alles was einer innerhalb eines Anstellungsvertrages bekommt, unterliegt der Sozialversicherung (soweit nicht über der Beitragsbemessungsgrenze) udn der Lohnsteuer. Du hast absolut richtig gehandelt.

Was anscheinend verkehrt war, Du hast dem Azubi wohl die Provision nach den gleichen Sätzen gezahlt, wie freien Mitarbeitern, für die Du keine Arbeitgeberanteile zahlen musst.

Also wird Dir nichts anderes übrig bleiben für die Vergangenheit zu schlucken und für die Zukunft die Provi so zu kürzen, dass die AG-Anteile enthalten sind. Also bisherige Provi etwa geteilt durch 1,25

Du selbst entscheidest doch über die Höhe der Provision deines Auszubildenden. Scheinbar hast Du diese Provision viel zu hoch angesetzt.

Gruß A.