Arbeitszeit wegen Feiertag?

3 Antworten

Wenn du immer Freitag Frei hast, dann gilt der Freitag als Freier Tag und wird nicht bezahlt, du gehst die Woche volle 30 Stunden Montag bis Donnerstag arbeiten. Ostermontag wird dir Bezahlt, weil du den Arbeiten müsstest und Dienstag bis Donnerstag musst du entsprechend noch deine 7,5 Stunden Arbeiten, nächsten Freitag frei.

Alternativ wenn dein AG meint, da sind zuviele Tauschtage in deinem Arbeitsplan, kann er dir auch den Montag und Freitag mit je 1/5el (6 St)deiner Wochenarbeitszeit bezahlen und du musst entsprechend an den anderen Tagen der Woche nur noch 24 Stunden Arbeiten.

Besprich mit deinem AG, welches System er bevorzugt und du arbeiten musst, er kann aber nicht ständig wechseln, welches System auch immer er nimmt, gilt auch für die weiteren Feiertage im Jahr.

Mattschwarz70 
Fragesteller
 05.04.2023, 16:13

Naja, mein Fokus liegt immer noch darauf, das ich ja den Freitag (oder einen anderen) raus arbeite. Es ist nicht im Vertrag festgehalten, ich hab auch so viel freie Hand, das ich sagen kann, ich gehe 5 Tage je 6 Stunden. Das ist so nur mündlich abgesprochen. Wenn ich Kollegen habe, die Vollzeit 40 Stunden gehen, also 5 x 8 Stunden, dann haben die in dieser betreffenden Woche nur 32 Arbeitsstunden durch den Feiertag. Ich würde dann aber die vollen 30 Stunden gehen, da ich den (Freitag) raus arbeite, der aber Feiertag ist

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Tiiii  05.04.2023, 20:43
@Mattschwarz70

Wenn nichts konkreter festgelegt ist, musst du an jedem Arbeitstag 6 Stunden bringen.

Und du musst insbesondere nächste Woche auch 4x6 Stunden oder eben 3x8 schaffen.

Und wenn donnerstags (häufig) Feiertag ist eben auch.

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Das eine ist die tägliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag und das andere ist die Einteilung laut Dienstplan.

Bei einer Fünf-Tage-Woche sind die 30 Arbeitsstunden pro Woche 6,0 Std. am Tag. Die Zahl der Arbeitstage pro Woche laut Vertrag bestimmt auch die Anzahl der gewährten Urlaubstage im Jahr (4-Tage-Woche: 16 Tage, 5-Tage-Woche: 20 Tage, 6-Tage-Woche: 24 Tage).

Karfreitag und Ostermontag haben eine Sollstundenzahl von Null und damit sind die Sollstunden in diesen Wochen nur 4 x 6,0 Std = 24,0 Std.

Arbeitest Du also vier Tage von Montag bis Donnerstag mit 7,5 Std., so wären das 30,0 Std. - mithin 6,0 Überstunden/Gleitzeitguthaben.

Arbeitest Du nächste Woche drei Tage von Dienstag bis Donnerstag, so wären das 22,5 Std. - mithin fehlen 1,5 Std.

Unter dem Strich hast Du durch die beiden Wochen also 4,5 Std. Gleitzeitguthaben, wenn Du an Deinem Schema mit 7,5 Std. Montags bis Donnerstags (ex Feiertage) festhältst.

Du arbeitest 30 Stunden die Woche, wenn du an 6 Tagen einsetzbar bist, dann sind das in der Regel 5 Stunden pro Tag (egal wieviel du wirklich arbeitest), somit bekommst du für den Karfreitag 5 Stunden bezahlt und mußt die restlichen Tage noch 25 Stunden arbeiten.

Hast du eine 5 Tagewoche, dann bekommst du für den Karfreitag 6 Stunden bezahlt und mußt noch 24 Stunden die Woche arbeiten.
wenn der Freitag dein fester freier Tag ist bekommst du den Feiertag überhaupt nicht bezahlt.