Anlasser und zahnkranz kaputt. Muss der Händler Neuteile einbauen?


04.08.2022, 06:18

Kurze Ergänzung. Ich hatte einen älteren Wagen vor 1 Woche von einem Händler gekauft. Nach 3 Tagen machte das Fahrzeug beim starten ein fürchterliches Geräusch. Folge, es sprang nicht mehr an. Ich ließ das Auto von einer naheliegenden Firma Abschleppen und die stellten fest, Anlasser und zahnkranz total verschlissen. Daraufhin rief ich den Händler an und verlangte die Rückgabe des Autos. Der bot mir aber sofort an den Wagen kostenlos zu reparieren. Ich hatte ihn daraufhin hingewiesen, dass ich davon ausgehen würde, dass er mir aber Neuteile einbauen möge. Hierzu habe ich noch keine Bestätigung erhalten. Jetzt die oben gestellte Frage. Muss er rechtlich gesehen bei Verschleißteilen zwingend Neuteile einbauen oder kann er einfach gebrauchte Teile verwenden.

2 Antworten

Ich hatte einen älteren Wagen vor 1 Woche von einem Händler gekauft.

Also muss er, um das Fahrzeug zu reparieren, sicherlich keine Neuteile verbauen.

Woher sollen wir das wissen?

Wann hast Du das Auto gekauft, vor 10 Tagen, oder vor 10 Jahren?

Hast Du einen Neuwagen gekauft, oder einen gebrauchten?

Du solltest uns schon mit einigen Informationen versorgen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Thmgrw 
Fragesteller
 04.08.2022, 06:22

Ich habe die Frage konkretisiert. Sorry. Es handelt sich um ein gebrauchtes ca 12 Jahre altes Fahrzeug was ich vor zwei Wochen von einem eingetragenem autohändler gekauft hatte. Ein paar Tage später hatte ich das Problem.

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wfwbinder  04.08.2022, 07:33
@Thmgrw

OK, nun ist es ein Fall.

Der Händler hat das Recht auf Nachbesserung, also Reparatur. In einem 12 Jahre alte Wagen kannst Du in meinen Augen keine Neuteile verlangen. Es muss eine fachgerechte Reparatur sein, dazu gehen auch geprüfte Teile, die aber aus dem Recycling sind.

Sein mal ehrlich, wäre der Fehler 3 Wochen früher, noch bei der Probefahrt des Händlers bei dessen Einkauf aufgetreten, so hätte er gebrauchte Teile eingebaut un d Du hättest es beim Kauf nicht gemerkt und wenn der Fehler dann in einem, oder 1,5 Jahren aufgetreten wäre, hätte es nichts gegeben.

Er hätte beim Verkauf an Dich z. B. auch noch sagen können. "Anlasser und Zahnkranz wurden zur Sicherheit ausgetauscht."

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