Darf man fürs einsenden einer Reklamation mit Gebühren belastet werden?

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Unter "Garantie" hast Du Dich vom Händler abwimmeln lassen: Beim Kauf beweglicher Gegenstände hat man 2 Jahre Gewährleistung, wobei sich aber nach dem ersten halben Jahr die Beweislast umdreht, dann muß der Kunde beweisen, dass das Gerät schon beim Kauf fehlerhaft war und wer kann das schon. Händler hören das Wort "Gewährleistung" gar nicht gerne, denn die müssen sie selber ausführen. Die Herstellergarantie aber ist für den Händler kostenlos. Einer der Pferdefüße der Garantie aber ist, dass man da Dinge vereinbaren kann, die bei der Gewährleistung nicht zulässig wären. Deine Versandkosten sind so ein Beispiel. Bei (berechtigten) Gewährleistungsverlangen muß man das Gerät nur zum Händler bringen, alles weitere ist kostenlos. Bei Garantie bekommt man dann ev. irgendwelche Gebühren aufgebrummt.

Reklamation, Gewährleistung und Umtausch: Ein Ratgeber zum Thema Gewährleistung und Garantie, Kauf, Reklamation, Umtausch, Reparatur, Minderung und Vertragsrücktritt bei defekter Ware.In den Beratungsgesprächen erlebe ich es immer wieder, dass viele Verbraucher ihre Rechte beim Thema Kauf, Reklamation, Umtausch und Reparatur von defekten Waren nicht kennen. Dieser Artikel soll helfen, die Rechte des Kunden kennen zu lernen.

Wichtig: Im folgenden Ratgeber handelt es sich um den Kauf in einem Ladengeschäft, nicht aber um einen Online-Kauf. Für den Kauf per Internet oder Telefon gelten zwar die gleichen Reklamationsrechte, es kommen jedoch noch weitere Rechte hinzu, so dass es hierfür einen extra Ratgeberartikel für den Online-Kauf gibt.

Was kann ich als Kunde tun, wenn das von mir gekaufte Produkt plötzlich nicht mehr funktioniert?

Zunächst müssen Sie sich mit dem Händler bzw. dem Geschäft, in dem Sie die Ware gekauft haben, in Verbindung setzen. Das geht telefonisch oder persönlich. Am besten ist es natürlich, wenn Sie zusammen mit dem Gerät selbst in den Laden zurückgehen und die defekte Ware dem Händler zeigen. In manchen Fällen kann der Fehler direkt vor Ort behoben werden, wenn es ein leicht behebbarer Defekt ist und der Verkäufer die entsprechenden Fachkenntnisse hat.

Wichtig ist, dass Sie dem Verkäufer das defekte Gerät überhaupt einmal zeigen. Er hat das Recht, einen Blick auf den Defekt zu werfen.

Kann ich den Verkäufer anrufen und das defekte Gerät bei mir zuhause abholen lassen?

Ja, das ist möglich. Es ist gesetzlich geregelt, dass im Rahmen der Reklamation und Gewährleistung die defekte Ware zuhause beim Kunden abgeholt werden muss, wenn dieser das wünscht. Besonders bei großen Objekten wie beispielsweise einer Waschmaschine, einem Geschirrspülautomaten, einem Kühlschrank, einem Fernseher oder einem Wäschetrockner ist diese Regelung sehr praktisch.

Wenn ich zu dem Händler fahre und die defekte Ware persönlich zur Reklamation in das Geschäft zurück bringe, muss der Händler mir meine Fahrtkosten ersetzen?

Ja, denn der Händler, bei dem Sie das Produkt gekauft haben, ist zum Ersatz aller Kosten verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Reklamation bzw. der Gewährleistung stehen.

Bekomme ich die Versandkosten ersetzt, wenn ich die defekte Ware per Post an den Verkäufer zurück schicke?

Schicken Sie das defekte Produkt per Post an den Händler zurück, so muss dieser Ihnen die Portokosten und die Versandkosten ersetzen. Haben Sie zuvor bei einer kostenpflichtigen Hotline angerufen, so ist der Händler auch zum Ersatz dieser Telefonkosten verpflichtet.

Erleidet die verschickte Ware auf dem Transportweg einen zusätzlichen Schaden, so ist das ein Problem des Händlers. Dieser haftet für Transportschäden. Er kann keinen Schadensersatz vom Kunden verlangen.

Wenn der Käufer eine defekte Ware auf dem Postweg an den Händler zurück schickt, so sollte der Kunde nachweisen können, dass er es tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Es empfiehlt sich, den Versandbeleg der Post gut aufzuheben. Schon beim Verpacken der Ware sollte ein Zeuge als Beweis hinzugezogen werden, als auch ein Foto mit der Digitalkamera gemacht werden. Gibt es später rechtliche Probleme, so kann auf diese Weise nachgewiesen werden, dass die defekte Ware ordnungsgemäß verpackt wurde.

Eine unfrankierte Versendung ist nicht empfehlenswert. Verweigert der Empfänger die Annahme, so erhalten Sie das Paket zurück und müssen Strafporto bezahlen. Bei einer unfrankierten Versendung sollte vorher mit dem Händler gesprochen werden. Hier nachzulesen: www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch

Ich hoffe, Du schreibst keine Doktorarbeiten.....

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