Abstellen des Fahrrads auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Haus?

2 Antworten

Wenn ich das richtig sehe, dann gilt für Fahrräder auch die STVO. Danach darf das Fahrrad überall dort geparkt werden, wo Autos parken dürfen. Also auch auf einem öffentlichen Parkplatz vor dem Haus. Das Parken eines Fahrrads ist Teil des Gemeingebrauchs.

Ein Autofahrer darf das Fahrrad deshalb nicht einfach wegstellen und selber da parken.

UndertakerOWL  16.09.2021, 11:31

Trotzdem ist damit doch Ärger vorprogrammiert. In einer Großstadt garantiere ich dafür, dass das Rad max. 10 Minuten dort steht. Entweder steht es danach woanders oder liegt in irgendeinem Gebüsch. Was spricht dagegen, das Rad einfach rücksichtsvoll anderswo abzustellen?

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Ram83774 
Fragesteller
 16.09.2021, 15:32
@UndertakerOWL

wenn man mit dem Rad fährt möchte man so nah wie möglich zum Ziel kommen. Der Gegend ist komplett gezäunt. Zwischen Zaun und der Strasse sind die Parkplätze und Geh-/ bzw. Fahrradweg. Der Fahrradweg ist am Zaun Entlang, dann ist der Fußgängerweg danach die Parkplätze. Ich kann das Fahrrad nicht auf dem Gehweg oder am Fahrradweg abstellen. Deshalb, muss ich das Fahrrad am Öffentlichen Parkplatz abstellen. Richtig??

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AndiRat  16.09.2021, 16:27
@Ram83774

Für das Parken mit Fahrrädern gibt es keine Regeln in der STVO. Deshalb darf man auf Gehwegen, am Straßenrand und eben auch auf einem PKW-Stellplatz parken. Wenn es am Gehweg keine Möglichkeit gibt, dann kann man natürlich auf einem PKW-Stellplatz parken. Aber es gibt die Regel, dass man platzsparend parken muss. (§12 Absatz 6 STVO § 12 StVO - Halten und Parken - dejure.org ) Man kann also nicht den ganzen PKW-Stellplatz mit einem Rad vollstellen, sondern sollte das Rad an den Rand des Stellplatzes stellen. Wenn möglich, auf den Gehweg - wo man es irgend wo anschließen kann.

Ich denke, ein Autofahrer darf ein Rad nicht einfach umparken. Und wenn, dann ist er haftbar, wenn am Rad etwas kaputt geht oder andere Leute dadurch behindert oder geschädigt werden. Für das Entfernen eines Rads ist immer noch die Polizei oder das Ordnungsamt da. Private "Gewalt" ist grundsätzlich illegal.

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Fahrräder dürfen grundsätzlich auf dem Gehweg parken, wenn dadurch niemand behindert wird. Es gibt keine Parkverbotszonen für Fahrräder in der StVO. Mit dem Fahrrad jedoch einen ganzen PKW-Parkplatz zu belegen, geht an der Lebensrealität vorbei. Ich hätte das Rad auch weggesetzt.