Änderung Freistellungsauftrag (Verlustverrechnung)
Hallo Wenn ich z,B, bei Bank A 300 EUR freigestellt habe, ich für eine Geldanlage 130 EUR Zins bekommben habe, diese wurden mit sonstigen Verlusten von 120 EUR verrechnet, heißt ja, dass mein Freistellungsauftrag bei der Bank A immer noch 290 EUR beträgt.(durch die Verlustverrechnung) Im Kalenderjahrt 2011 ist bei Bank A nun kein Zinsfluss mehr gegeben.Erst wieder Anfang 2012
kann nun bei Bank B (derzeitiger FSA 500 EUR) der FSA um die 290 EUR von Bank A erhöht werden, um hier am Jahresende keine Abgeltungssteuer zahlen zu müssen?
Heißt FSA neu bei Bank B: 790, bei Bank A reduzierung um 290 auf 10 EUR, da bei Bank A in 2011 ja kein Zinsfluss mehr stattfindet. ist sowas rechtenst, wenn es Verlustausgleiche gab? In 2012 würde ich dann alles wieder rückgängig machen, heißt Bank A, FSA 300 und Bank B 500 EUR
1 Antwort
Ja, das sollte gehen. Bei comdirect und der ING-Diba auf jeden Fall, bei VR-Banken i.a. auch. Sparkassen stellen sich manchmal quer und bestehen darauf, den FSA nur einmal pro Jahr zu ändern. Ihre Formulare sehen das jedoch auch vor, d.h. wenn man darauf besteht, wird das funktionieren.
Man kann über die Steuerverprobung so auch gezielt Teil-FSA einrichten. Beispiel: Bank A hat FSA über 801 EUR, Bank B über 0 EUR. Nun gibt es eine Dividendenzahlung von EUR 200 bei Bank B, zahlt also Steuern. Also reduziert man Bank A FSA auf 601 und erhöht den bei Bank B um EUR 200. Dann findet bei Bank B eine Steuerverprobung statt und Du bekommst die zuviel gezahlte Steuer zurück.
Ich habe mein Depot bei ING-Diba, jedoch auch Geschäftsanteile einer VR-Bank. Die Ausschüttungen werden so nachträglich durch den FSA gedeckt. Der restliche FSA bleibt bei dem Depot.
Da diese Änderungen übrigens bei Online-Banken auch online erfolgen, ist das recht einfach zu ändern. Man muss dabei nur darauf achten, daß ein FSA niemals unter einen bereits in Anspruch genommenen Betrag gesenkt werden kann.